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Ihre Rechte als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall

Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht – erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben.

Viele Betroffene kennen ihre Rechte nicht – erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben.

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers weitreichende Rechte. Leider versuchen Versicherungen oft, Geschädigte aus Unwissenheit um einen Teil ihrer berechtigten Ansprüche zu bringen. Kennen Sie Ihre Rechte!

Das Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Sie haben das Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Schadengutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung tragen (außer bei Bagatellschäden). Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Versicherung ein!

Das Recht auf einen Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten. Auch diese Kosten muss die Versicherung des Schädigers übernehmen. So kommunizieren Sie auf Augenhöhe mit der Versicherung.

Das Recht auf freie Werkstattwahl

Sie entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben.

Das Recht auf fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie können sich die im Gutachten ermittelten, netten Reparaturkosten auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Das Recht auf Wertminderung

Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, erleidet es einen merkantilen Minderwert. Das heißt, es ist auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert – selbst nach einer perfekten Reparatur. Diese Wertminderung ist Ihnen zu erstatten und wird im Gutachten beziffert.

Das Recht auf Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung (bei Totalschaden) steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

Weitere Ansprüche

Je nach Fall haben Sie außerdem Anspruch auf:

  • Schmerzensgeld: Bei körperlichen Verletzungen.
  • Abschleppkosten: Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
  • Heilbehandlungskosten: Alle Kosten, die durch die Verletzung entstehen.
  • Verdienstausfall: Wenn Sie aufgrund des Unfalls nicht arbeiten können.
  • Unkostenpauschale: Für Telefon- und Portokosten (ca. 25 €).

Fazit: Als Geschädigter haben Sie viele Rechte. Nehmen Sie diese wahr, um den Ihnen entstandenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Wir von Mister Gutachten helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu beziffern und durchzusetzen.

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